Vorteile der Mediation

  • Wenn Gerichte als „fremde Dritte“ über Änderungswünsche (Klagebegehren) urteilen, bleiben die Meinungsverschiedenheiten (die Gegnerschaft zwischen den Parteien) oft bestehen, weil es bei Gericht um die rückwärts gewandte Anwendung von Vorschriften geht.
  • Bei Gericht geht es mehr um eine rechtliche Bewältigung der Vergangenheit; in einem Mediationsverfahren steht mehr das zukünftige Leben im Blick.
  • Bei der Mediation wird die Lösung unter Berücksichtigung der Interessen, Bedürfnisse und auch irrationalen Gefühle der Medianden von den Medianden selbst gesucht, gefunden und für die Zukunft vereinbart.
  • Der Mediator/die Mediatorin hilft “nur”, das Gespräch zu führen, trifft keine Entscheidung für oder gegen eine Partei und urteilt nicht.
  • Mediation ist in der Regel ein weitaus schnellerer, kostengünstigerer und nervensparenderer Weg für eine Konfliktlösung als ein Gerichtsverfahren - selbst bei Hinzuziehung von Rechtsanwälten als Beistände.
  • Ein Gerichtsurteil teilt die Streitparteien in Gewinner und Verlierer. Bei der Mediation gewinnen beide Seiten – es entsteht eine so genannte win-win-Situation.
  • In einem Gerichtsverfahren wird der Konflikt zur Entscheidung in fremde Hände – in die “Hände” des Gerichts gegeben. Bei der Mediation bleiben der Verfahrensablauf, die Lösung des Konflikts und die Gestaltung der Zukunft in den Händen der Parteien/Medianden.