Der Mediationsablauf

Im Idealfall

  • V_AutobahnbrueckeDie Parteien wissen bereits, was Mediation ist oder stellen entsprechende Fragen.
  • Die Parteien erkennen Meinungsverschiedenheiten, möchten aber gut miteinander auskommen.
  • Beide Parteien halten Mediation für angebracht,
    • weil sie sich nicht unnötig aufreiben wollen,
    • weil der Konflikt nicht eskalieren soll,
    • weil Mediation eine effektive Methode der Streitbeilegung ist (schnell und kostengünstig),
    • um selbst „das Heft in der Hand“ und den Überblick über das Verfahren zu behalten.
  • Sie wählen einen Mediator/eine Mediatorin aus, nehmen Kontakt auf, bitten um ein kostenloses Vorgespräch und entscheiden dann, ob sie mit diesem Mediator/dieser Mediatorin arbeiten wollen. Gegebenenfalls suchen sie nach einem/einer anderen.
  • Der Mediator/die Mediatorin wird sich entweder im Vorgespräch oder am Anfang der Mediation das Problem der Beteiligten anhören, ihnen sagen, ob er/sie sich bezüglich dieses Anliegens für kompetent hält; er/sie wird den erforderlichen Zeitrahmen abschätzen und ein Kostenangebot machen.
  • Danach wird das Mediationsgespräch – in einer oder mehreren Sitzungen – in weiteren vier Schritten durchgeführt:
    • Jede der Parteien (jetzt der Mediand/die Mediandin genannt) stellt den Sachverhalt aus seiner/ihrer Sicht dar. Der Mediator/die Mediatorin wird darauf achten, dass mehr die Frage „Was ist wann und wie passiert?“ und weniger oder gar nicht die Frage „Warum ist das passiert?“ beantwortet wird – auf keinen Fall wird eine Schuldfrage aufgeworfen oder behandelt.
    • Dann wird geklärt, welche Gefühle/Interessen/Bedürfnisse eine Rolle spielen und verletzt oder missachtet wurden.
    • Erst danach wird darüber diskutiert, wie man – unter Berücksichtigung dieser Gefühle/Interessen/Bedürfnisse – in der Zukunft gut miteinander auskommen könnte.
    • Kann man sich auf eine „beste“ Lösung einigen, ist das schönste Ziel der Mediation erreicht. Diese Lösung wird oft auch schriftlich festgehalten und wie ein Vertrag behandelt. Gegebenenfalls werden Anwälte zur rechtlichen Prüfung herangezogen.

Aber jedes Mediationsverfahren hat seine Besonderheiten und entspricht nicht immer dem Idealfall, z. B.

  • Der Wunsch, eine Mediation durchzuführen, geht zunächst oft nur von einer Partei aus. Die andere Partei muss zunächst erst einmal vom Wunsch, eine Lösung des Konflikts herbeizuführen, unterrichtet und vom Wert eines Mediationsverfahrens überzeugt werden.
  • Eine Mediation kann z. B. auch von einem Arbeitgeber angeordnet werden, sodass die Parteien zunächst nicht freiwillig kommen.